Kursinhalt
Berufliche Belastungen
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ICN-Kodex, Grundrechte
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Geschützt: Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe

Begriff

Definition

Delegation / Delegieren

Die Übertragung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung an nachgeordnete Stellen oder Aufgabenträger. Im Speziellen die Übertragung von ärztlichen Arbeitsaufgaben an professionelle Pflegekräfte.

Eigenprüfung

Die Verpflichtung einer Pflegeperson, selbst zu prüfen, ob sie sich zur Ausübung einer angeordneten Tätigkeit in der Lage fühlt bzw. ausreichend dafür qualifiziert ist.

Letztverantwortung

Die endgültige Verantwortung, die bei der Delegation ärztlicher Tätigkeiten beim delegierenden Arzt verbleibt.

Mittelbare Delegation

Eine Delegation, die nicht direkt vom Arzt an die Pflegefachkraft erfolgt, sondern über eine fachvorgesetzte Stelle (z.B. Pflegedienstleitung).

Pflegeberufegesetz (PflBG)

Das Gesetz, welches die Ausbildungen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu dem einheitlichen Ausbildungsberuf „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ zusammenführte.

Remonstration

Das Recht, eine nochmalige Prüfung einer ergangenen Entscheidung zu verlangen, damit sich die anordnende Stelle noch einmal mit dieser auseinandersetzt.

Remonstrationspflicht

Die Verpflichtung von Mitarbeitern, eine Anweisung anzuzeigen, wenn sie sich fachlich, körperlich oder geistig nicht in der Lage fühlen, diese auszuführen. Eine Missachtung kann zur Mitschuld und Mithaftung führen.

Vorbehaltsaufgaben

Tätigkeiten, die ausschließlich von dreijährig oder akademisch ausgebildeten Pflegefachkräften ausgeführt werden dürfen. Dazu gehören die Erhebung des Pflegebedarfs, die Steuerung des Pflegeprozesses und die Qualitätssicherung der Pflege.

 

 

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