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Begriff |
Definition |
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Delegation / Delegieren |
Die Übertragung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung an nachgeordnete Stellen oder Aufgabenträger. Im Speziellen die Übertragung von ärztlichen Arbeitsaufgaben an professionelle Pflegekräfte. |
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Eigenprüfung |
Die Verpflichtung einer Pflegeperson, selbst zu prüfen, ob sie sich zur Ausübung einer angeordneten Tätigkeit in der Lage fühlt bzw. ausreichend dafür qualifiziert ist. |
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Letztverantwortung |
Die endgültige Verantwortung, die bei der Delegation ärztlicher Tätigkeiten beim delegierenden Arzt verbleibt. |
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Mittelbare Delegation |
Eine Delegation, die nicht direkt vom Arzt an die Pflegefachkraft erfolgt, sondern über eine fachvorgesetzte Stelle (z.B. Pflegedienstleitung). |
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Pflegeberufegesetz (PflBG) |
Das Gesetz, welches die Ausbildungen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu dem einheitlichen Ausbildungsberuf „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ zusammenführte. |
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Remonstration |
Das Recht, eine nochmalige Prüfung einer ergangenen Entscheidung zu verlangen, damit sich die anordnende Stelle noch einmal mit dieser auseinandersetzt. |
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Remonstrationspflicht |
Die Verpflichtung von Mitarbeitern, eine Anweisung anzuzeigen, wenn sie sich fachlich, körperlich oder geistig nicht in der Lage fühlen, diese auszuführen. Eine Missachtung kann zur Mitschuld und Mithaftung führen. |
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Vorbehaltsaufgaben |
Tätigkeiten, die ausschließlich von dreijährig oder akademisch ausgebildeten Pflegefachkräften ausgeführt werden dürfen. Dazu gehören die Erhebung des Pflegebedarfs, die Steuerung des Pflegeprozesses und die Qualitätssicherung der Pflege. |
