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Begriff |
Definition |
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Abkömmlinge |
Alle Personen, die in direkter absteigender Linie vom Erblasser abstammen (Kinder, Enkel, Urenkel). |
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Eintrittsrecht |
Das Recht der Kinder eines vorverstorbenen Erben, dessen Platz in der Erbfolge einzunehmen. |
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Enterbung |
Der Ausschluss einer Person von der gesetzlichen Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament). |
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Erben 1. Ordnung |
Abkömmlinge des Erblassers (§ 1924 BGB). |
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Erben 2. Ordnung |
Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen) (§ 1925 BGB). |
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Erben 3. Ordnung |
Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen) (§ 1926 BGB). |
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Gesetzliche Erbfolge |
Die vom Gesetz festgelegte Verteilung des Nachlasses, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. |
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Parentelsystem |
Ordnungssystem des Erbrechts, bei dem Verwandte in verschiedene Gruppen (Parentelen/Ordnungen) eingeteilt werden. |
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Pflichtteil |
Ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch in Geld für nahe Angehörige, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. |
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Zugewinngemeinschaft |
Der gesetzliche Güterstand in der Ehe, der die Höhe der Erbquote des überlebenden Ehegatten maßgeblich beeinflusst. |
