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Begriff |
Definition |
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) |
Gesetz, das den Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifen, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. |
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Arbeitszeitgesetz (ArbZG) |
Gesetz, das die höchstzulässige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit begrenzt, Mindestruhepausen und -zeiten festlegt und Schutzvorschriften für die Nachtarbeit enthält. Es ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich. |
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Arzneimittelgesetz (AMG) |
Gesetz, das den Verkehr mit Human- und Tierarzneimitteln regelt. Es umfasst die Definition von Arzneimitteln, Anforderungen an Herstellung, Zulassung, Abgabe, Qualitätssicherung und den Schutz des Menschen bei klinischen Prüfungen. |
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Betriebsarzt (BA) |
Ein Arzt, der den Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützt. Er ist in seiner arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei und nur seinem ärztlichen Gewissen unterworfen. |
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Betäubungsmittelgesetz (BtMG) |
Gesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt, einschließlich Herstellung, Inverkehrbringen, Ein- und Ausfuhr, Vernichtung und Dokumentation. |
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Burnout |
Ein Zustand totaler körperlicher, geistiger und emotionaler Erschöpfung sowie verringerter Leistungsfähigkeit, der sich über einen längeren Zeitraum entwickelt. |
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Infektionsschutzgesetz (IfSG) |
Gesetz, das die Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen regelt, mit dem Ziel, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. |
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Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) |
Gesetz zum Schutz von Kindern (unter 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis unter 18 Jahre) vor schädlicher Arbeit, das u.a. Arbeitszeiten, Pausen und verbotene Tätigkeiten regelt. |
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Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) |
Verordnung, die das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten und deren Zubehör sowie von In-vitro-Diagnostika regelt. Sie beinhaltet eine Beobachtungs-, Informations- und Meldepflicht für Anwender. |
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Medizinprodukteberater |
Eine geschulte Person mit Sachkunde, die über Medizinprodukte informiert, Einweisungen durchführt und auf Risiken hinweist. |
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Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) |
Gesetz, das den Verkehr mit Medizinprodukten regelt, um deren Sicherheit, Eignung und Leistung zu gewährleisten. Es gilt für Herstellung, Inbetriebnahme, Betreiben und Anwendung. |
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Mobbing |
Systematisches Anfeinden, Diskriminieren oder Schikanieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte, das bei Opfern seelische Beeinträchtigungen hervorrufen kann. |
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Mutterschutzgesetz (MuSchG) |
Gesetz zum Schutz der Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen im Arbeitsverhältnis. Es soll Nachteile im Berufsleben durch Schwangerschaft und Stillzeit verhindern. |
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Mutterschaftsgeld |
Eine finanzielle Leistung, die während der Mutterschutzfristen gezahlt wird. Sie wird von der gesetzlichen Krankenkasse (max. 13 €/Tag) und durch einen Zuschuss des Arbeitgebers finanziert. |
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Mutterschutzlohn |
Das Arbeitsentgelt, das bei individuellen Beschäftigungsverboten außerhalb der regulären Mutterschutzfristen vom Arbeitgeber weitergezahlt wird. |
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Notfallkompetenz (in Pflege) |
Das Recht einer Pflegekraft, bei akuter Gefährdung des Patienten und Unerreichbarkeit eines Arztes eigenmächtig in die Medikation einzugreifen. Dies erfolgt in einer Stellvertreterposition mit besonderer Sorgfaltspflicht. |
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Sicherheitsbeauftragter |
Eine Person, die den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützt, indem sie auf Gefahren aufmerksam macht und die korrekte Nutzung von Schutzeinrichtungen überwacht. |
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Sicherheitsfachkraft (SiFa) |
Eine Fachkraft, die den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung unterstützt. Sie ist in der Ausübung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. |
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6-R-Regel |
Eine grundlegende Sicherheitsregel im Umgang mit Arzneimitteln: Richtiges Medikament, richtiger Bewohner, richtige Konzentration, richtige Dosierung, richtige Dokumentation, richtiger Zeitpunkt und richtige Verabreichung. |
