Kursinhalt
Berufliche Belastungen
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ICN-Kodex, Grundrechte
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Geschützt: Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe

Begriff

Definition

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz, das den Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifen, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Gesetz, das die höchstzulässige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit begrenzt, Mindestruhepausen und -zeiten festlegt und Schutzvorschriften für die Nachtarbeit enthält. Es ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich.

Arzneimittelgesetz (AMG)

Gesetz, das den Verkehr mit Human- und Tierarzneimitteln regelt. Es umfasst die Definition von Arzneimitteln, Anforderungen an Herstellung, Zulassung, Abgabe, Qualitätssicherung und den Schutz des Menschen bei klinischen Prüfungen.

Betriebsarzt (BA)

Ein Arzt, der den Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützt. Er ist in seiner arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei und nur seinem ärztlichen Gewissen unterworfen.

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Gesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt, einschließlich Herstellung, Inverkehrbringen, Ein- und Ausfuhr, Vernichtung und Dokumentation.

Burnout

Ein Zustand totaler körperlicher, geistiger und emotionaler Erschöpfung sowie verringerter Leistungsfähigkeit, der sich über einen längeren Zeitraum entwickelt.

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gesetz, das die Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen regelt, mit dem Ziel, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Gesetz zum Schutz von Kindern (unter 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis unter 18 Jahre) vor schädlicher Arbeit, das u.a. Arbeitszeiten, Pausen und verbotene Tätigkeiten regelt.

Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Verordnung, die das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten und deren Zubehör sowie von In-vitro-Diagnostika regelt. Sie beinhaltet eine Beobachtungs-, Informations- und Meldepflicht für Anwender.

Medizinprodukteberater

Eine geschulte Person mit Sachkunde, die über Medizinprodukte informiert, Einweisungen durchführt und auf Risiken hinweist.

Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)

Gesetz, das den Verkehr mit Medizinprodukten regelt, um deren Sicherheit, Eignung und Leistung zu gewährleisten. Es gilt für Herstellung, Inbetriebnahme, Betreiben und Anwendung.

Mobbing

Systematisches Anfeinden, Diskriminieren oder Schikanieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte, das bei Opfern seelische Beeinträchtigungen hervorrufen kann.

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Gesetz zum Schutz der Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen im Arbeitsverhältnis. Es soll Nachteile im Berufsleben durch Schwangerschaft und Stillzeit verhindern.

Mutterschaftsgeld

Eine finanzielle Leistung, die während der Mutterschutzfristen gezahlt wird. Sie wird von der gesetzlichen Krankenkasse (max. 13 €/Tag) und durch einen Zuschuss des Arbeitgebers finanziert.

Mutterschutzlohn

Das Arbeitsentgelt, das bei individuellen Beschäftigungsverboten außerhalb der regulären Mutterschutzfristen vom Arbeitgeber weitergezahlt wird.

Notfallkompetenz (in Pflege)

Das Recht einer Pflegekraft, bei akuter Gefährdung des Patienten und Unerreichbarkeit eines Arztes eigenmächtig in die Medikation einzugreifen. Dies erfolgt in einer Stellvertreterposition mit besonderer Sorgfaltspflicht.

Sicherheitsbeauftragter

Eine Person, die den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützt, indem sie auf Gefahren aufmerksam macht und die korrekte Nutzung von Schutzeinrichtungen überwacht.

Sicherheitsfachkraft (SiFa)

Eine Fachkraft, die den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung unterstützt. Sie ist in der Ausübung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei.

6-R-Regel

Eine grundlegende Sicherheitsregel im Umgang mit Arzneimitteln: Richtiges Medikament, richtiger Bewohner, richtige Konzentration, richtige Dosierung, richtige Dokumentation, richtiger Zeitpunkt und richtige Verabreichung.

 

 

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